Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung der Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure; Irreführung über dieselben Eigenschaften wie "Sprudel" aus natürlichem Mineralwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasserverordnung; ...
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 5; ; Mineral- und Tafelwasserverordnung § 15 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch die Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.01.2005 - 315 O 870/04
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05
"SprudelPower"
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05
Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Kammer 16 für Handelssachen des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 17/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Power" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 zum Aktz. 15 O 159/00 (vorgelegt im Parallelverfahren 5 U 17/05; diese Entscheidung ist aber im Senatstermin, in dem beide Verfahren parallel verhandelt worden sind, ebenfalls angesprochen worden).
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05
"SprudelPower"
Hierfür spricht - wenn auch nur indiziell - auch die hohe Trefferquote, die die Antragsgegnerin des Parallelverfahrens 5 U 46/05 mit den Worten "Orangensprudel" und "Zitronensprudel" bei der Suchmaschine Google erzielt hat (dortige Anlage BB 10).Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 46/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Fixx" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 (Anlage AG 4).